Mit diesem Update steht Ihnen neben Fehlerbehebungen auch neue Funktionen zur Verfügung: Ab dem 1. Oktober 2022 gilt laut § 22a Infektionsschutzgesetz als vollständig geimpft, wer mindestens drei Impfstoffdosen erhalten hat oder zwei Impfungen und eine Genesung nachweisen kann. Deshalb kann sich die Gültigkeit Ihrer Impfzertifikate ändern.
Das Robert Koch-Institut (RKI) als zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit und als nationales Public-Health-Institut veröffentlicht die CovPass-App für die deutsche Bundesregierung. Mit der App lassen sich die digitalen COVID-Zertifikate der EU direkt auf dem Smartphone speichern. Wer sie nutzt, kann seinen Impfschutz oder seine Genesung schnell und sicher nachweisen. Mit der App können auch die digitalen COVID-Zertifikate der EU von anderen Personen (zum Beispiel Familienangehörige) auf dem Smartphone gespeichert werden. Die Nutzerinnen und Nutzer der App entscheiden, wann und wem sie ihre Informationen und Daten vorzeigen.
WIE DIE APP FUNKTIONIERT
Der Nachweis über Corona-Impfungen und über die Genesung von einer Corona-Infektion ist die zentrale Funktion der CovPass-App. Wann immer Nutzerinnen und Nutzer ihren Corona-Status nachweisen, werden nur die für die Überprüfung notwendigen Informationen und Daten per QR-Code angezeigt.
Der QR-Code gibt Auskunft über die Gültigkeit eines Impf- oder Genesenenzertifikats. Zur eindeutigen Identifikation werden zudem der Name und das Geburtsdatum bei einer Überprüfung angezeigt.
Corona-Impfungen werden auf Wunsch mit dem digitalen COVID-Impfzertifikat der EU bescheinigt. Das Zertifikat wird nach der Impfung vom medizinischen Personal erstellt. Es enthält einen QR-Code, der mit der CovPass-App gescannt werden kann. Halten Sie dazu die Kamera des Smartphones über den QR-Code. Anschließend werden alle Informationen des Zertifikats direkt auf das Smartphone geladen und der aktuelle QR-Code erscheint auf dem Startbildschirm der App. Dieser kann nun bei Bedarf mit der CovPass-App vorgezeigt werden.
Genesungen von einer Corona-Infektion werden mit dem digitalen COVID-Genesenenzertifikat der EU bescheinigt. Das Genesenenzertifikat erhalten Sie nach überstandener Corona-Erkrankung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder vom ortsansässigen Gesundheitsamt. Es enthält einen QR-Code, der mit der App gescannt werden kann. Das Genesenenzertifikat wird anschließend auf dem Smartphone dokumentiert.
Auch digitale COVID-Zertifikate der EU von anderen Personen (zum Beispiel Familienangehörige) können auf dem Smartphone verwaltet werden.
Die Daten des digitalen COVID-Zertifikats der EU sind lokal auf dem Smartphone gespeichert. Nur die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, wann und wem sie die Informationen und Daten vorzeigen.
WIE DIE DATEN SICHER BLEIBEN
Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer gewahrt.
• Keine Anmeldung: Es ist keine Registrierung mit einer E-Mail-Adresse notwendig.
• Lokale Datenspeicherung: Ihre vollständigen Daten sind nur auf Ihrem Smartphone gespeichert.
• Datensparsamkeit: Der QR-Code wird mit dem in der EU abgestimmten minimalen Datenumfang angezeigt. Nach der Prüfung des QR-Codes werden nur der Status des Zertifikats, der Name und das Geburtsdatum angezeigt.
• Kryptografische Sicherheit: Der QR-Code ist mit einer starken Signatur geschützt und kann nicht gefälscht werden.