Version 6 mit den neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2019
Wieviel Gehalt ist pfändungsfrei ?
Mit dem Pfändungsrechner können Sie den pfändbaren bzw. den nicht pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§ 850 ff. ZPO) berechnen. (Stand: 1.7.2017). Grundlagen für die Berechnung ist das - um die unpfändbaren Teile bereinigte - Nettoeinkommen und die Zahl der Personen, gegenüber denen der Gläubiger zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist.